> home

 

 

 

 
agb
 
 

1. anbieterkennzeichnung

die website "www.artevinum.com"  wird von tobias flaitz (artevinum), eingetragener firmensitz waagplatz 5, 5020 salzburg, bundesrepublik österreich, eingetragen mit unternemens-identifikations-nummer uid: atu56763906, geschäftsführung tobias flaitz, betrieben. das vertragsverhältnis zwischen dem nutzer und tobias flaitz (artevinum) unterliegt - ungeachtet der staatsangehörigkeit des nutzers - dem recht der bundesrepublik österreich. gerichtsstand für vollkaufleute, für personen, die keinen allgemeinen gerichtsstand im inland haben, sowie für personen, die nach abschluss des vertrages ihren wohnsitz oder gewöhnlichen aufenthalt ins ausland verlegt haben oder deren wohnsitz oder gewöhnlicher aufenthalt zum Zeitpunkt der klageerhebung nicht bekannt ist, ist der firmensitz in salzburgr.

2. haftung von artevinum

tobias flaitz (im folgenden artevinum) ist in angemessenem umfang bemüht sicherzustellen, dass die auf der website verfügbaren informationen, produkte, konzepte und sonstigen daten, insbesondere in bezug auf preise, verfügbarkeit, beschränkungen und termine, zum zeitpunkt der veröffentlichung aktuell, vollständig und richtig sind. artevinum übernimmt keinerlei gewähr für die richtigkeit, vollständigkeit und zuverlässigkeit von fremden inhalten. sämtliche auf der website präsentierten produkte und konzepte sind nur begrenzt verfügbar. artevinum über nimmt keine garantie, dass die präsentierten produkte zum zeitpunkt einer anfrage oder bestellung verfügbar sind artevinum wird in angemessenn umfang bemüht sein, die anfragende partei bezüglich der verfügbarkeit der angebotenen produkte und services zu informieren. für die durchführung von leistungen durch dritte ist jede haftung von artevinum ausgeschlossen.

Im übrigen haftet artevinum bei schäden, die nicht körperschäden sind, nur in fällen des vorsatzes oder der groben fahrlässigkeit, bei haftung wegen zugesicherter eigenschaften und bei einer haftung für die verletzung wesentlicher vertragspflichten (sog. kardinalpflichten). bei leicht fahrlässiger verletzung von kardinalpflichten ist die haftung von artevinum auf vertragstypische und vorhersehbare schäden, und in jedem fall auf den einfachen Wert der leistung begrenzt. die einzelnen angaben zu den produkten beruhen auf den angaben der hersteller bzw. anbieter der prdukte. diese stellen keine zusicherung seitens artevinum dar. artevinum  haftet nicht für die verfügbarkeit einer leistung zum zeitpunkt des vertragsschlusses. dies gilt nicht, soweit artevinum fehlerhafte oder unrichtige angaben bekannt waren oder bei anwendung handels- und branchenüblicher sorgfalt bekannt sein mussten. insoweit ist die ´haftung von artevinum für das kennenmüssen solcher umstände jedoch auf fälle von vorsatz oder grober fahrlässigkeit beschränkt.

3. allgemeine lieferbedingungen (stand 01.10.2003)

3.1. Allgemeines, Umfang der Lieferungen

3.1.1 Unsere Lieferbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.

3.1.2 Unsere Lieferbedingengen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller.

3.1.3 Für den Umfang der Lieferungen sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Ist ein Vertrag geschlossen worden, ohne da solche beiderseitigen Erklärungen vorliegen, so ist entweder unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder, falls eine solche nicht erfolgt ist, der schriftliche Auftrag des Bestellers maßgebend.

3.1.4 An Kostenvoranschlägen, Konzepten und anderen Dokumenten behalten wir uns Eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrecht uneingeschränkt vor; sie dürfen nur nach unserer vorherigen Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Konzepte und andere Unterlagen sind, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Unterlagen des Bestellers; diese dürfen jedoch von uns solchen Dritten zugänglich gemacht werden, denen wir zulässigerweise Lieferungen übertragen haben.

3.1.5 Schutzvorrichtungen werden insoweit mitgeliefert, als dies in der Bundesrepublik Österreich gesetzlich vorgeschrieben oder mit dem Besteller ausdrücklich vereinbart ist.

3.2 Preise, Zahlungsvereinbarungen

3.2.1 die zahlungsweise erfolgt gemäss abstimmung zwischen artevinum und dem vertragspartner. sofern keine gesonderten vereinbarungen getroffen werden, gilt folgende zusätzliche zahlungsvereinbarung: bezahlung der produkte bzw. leistungen efolgt  spätestens 20 tage nach lieferung durch die beauftragende partei. die angegebenen preise sind unverbindliche preisempfehlungen, für fehlerhaft ausgewiesene preise übernimmt artevinum keine haftung; wir werden jedoch stets bemüht sein, mit dem kunden zu einer gütlichen einigung zu kommen. zusätzlich gilt:
ab einer bestellhöhe bzw. einem vertragsvolumen von grösser € 200.- erfolgt die bezahlung der produkte bzw. leistungen zu 35% bis 10 tage nach bestellung bzw. beauftragung durch den auftraggeber.
ab einer bestellhöhe bzw. einem vertragsvolumen von grösser € 500.- erfolgt die bezahlung der produkte bzw. leistungen zu 50% bis 10 tage nach bestellung bzw. beauftragung durch den auftraggeber.
ab einer bestellhöhe bzw. einem vertragsvolumen von grösser € 1500.- erfolgt die bezahlung der produkte bzw. leistungen zu 70% bis 10 tage nach bestellung bzw. beauftragung durch den auftraggeber.
restzahlung wie üblich bis spätestens 20 tage nach lieferung durch die beauftragte partei,
bei wider erwarten und wider  vereinbarung nicht möglicher lieferung der produkte bzw. leistungen von services, wird eine entsprechende rückvergütung bereits überwiesender beträge seitens artevinum an den auftraggeber durchgeführt. durch nicht von artevinum beeinflussbare und im sinne des auftraggebers durchgeführten recherchen zusätzlich aufgetretenen kosten, behält sich artevinum vor, in abstimmung mit dem auftraggeber, zur deckung der kosten eine angemessene beteiligung seitens des auftraggeber einzubehalten. artevinum wird stets in angemessenem umfang bemüht sein kulant und im sinne des kunden zu handeln.

3.2.2 die angegebenen preise sind unverbindliche preisempfehlung in Euro (€) und verstehen sich, sofern nicht andres gekennzeichnet, zuzüglich der gültigen mehrwertsteuer der republik österreich und zuzüglich Versand- oder Frachtkosten. Bei Lieferungen mit einer Lieferanschrift außerhalb de Bundesrepublik Österreich sind die Preise ebenfalls zuzüglich Versand- oder Frachtkosten und werden nach Vereinbarung mitgeteilt.

3.2.3 Kosten für eine Transportversicherung sind in den Preisen nicht enthalten.

3.2.4 Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Aufrechungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

3.3. Lieferfrist, Lieferungen

3.3.1 Hinsichtlich der Lieferfrist sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Ziff. 1.3, Satz 2, gilt entsprechend. in der regel wird bei lagerenden produkten von einer lieferfrits von 12-15 tagen ausgegangen, bei nichtlagernder ware von 3-6 wochen lieferfrist. in ausnahmefällen kann es auch zu einer längeren lieferfrist kommen, artevinum wird stets bemüht sein, die lieferfrist nach möglichkeit kurz zu halten und wird den kunde bzw. besteller über den aktuellen status der lieferbearbeitung angemessen zu unterrichten. 

3.3.2 Die Einhaltung der Lieferfrist setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen voraus. Die Lieferfrist ist für die verschiedenen Produkte auf grund Ihrer Natur – handfertigung, frische der Produkte, zerbrechliche Produkte etc. – unterschiedlich lange. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so wird die Frist um den Zeitraum verlängert, der zwischen dem Ablauf der längsten vertraglich festgelegten Mitwirkungsfrist und dem Ablauf der vertraglich festgelegten Leistungsfrist liegt.

3.3.3 Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Lieferware innerhalb der vereinbarten Lieferrist an den ersten Frachtführer übergeben wird. Falls die Übergabe an den ersten Frachtführer sich aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, verzögert, gilt die Frist bei Meldung der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Frist als eingehalten. Rücksendungen sind bei Lebensmitteln nur unter Vorbehalt und nach vorheriger Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern möglich. Gutschriften erfolgen gemäß jeweils gültiger Preisliste.

3.3.4 Ist die Nichteinhaltung der Frist nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung, behördliche Ausführbeschränkungen oder den Eintritt anderer hierzu ähnlicher unvorhersehbarer Hindernisse zurückzuführen, so wird die Frist angemessen verlängert.

3.3.5 Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, so ist die Schadensersatzhaltung im Fall gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde: gleiches gilt dann, wenn der Besteller wegen des von uns zu vertretenden Verzugs geltend machen kann dass sein Interesse an der Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.

3.3.6 Wird der Versand de Lieferware auf Wunsch des Bestellers oder aus von ihm zu vertretenden Gründen verzögert, so können wir, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, dem Besteller Lagergeld in Höhe von 0,5 v. H. des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat berechnen; das Lagergeld wird auf 5 v. H. des Wertes der versandbereiten Lieferung begrenzt, es sei denn, dass höhere Kosten nachgewiesen werden.

3.3.7 Teillieferungen sind zulässig, sofern nicht die Teillieferung für den Besteller ohne Interesse ist.

3.4 Gefahrübergang, Transportversicherung

3.4.1 Die Gefahr des zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Lieferware geht stets auf den Besteller über, sobald die Ware an den ersten Frachtführer übergeben ist.

3.4.2 Auf Wunsch des Bestellers versichern wir die Lieferware für Rechnung des Bestellers gegen Verlust und Beschädigung während des Transportes von Haus zu Haus und während einer anschließenden Lagerung bis zu 90 Tagen. Der Besteller hat uns etwa erforderliche Verlängerungen der Lagerversicherung rechtzeitig anzuzeigen. Wir werden den Versicherungschutz dann auf Kosten des Bestellers ausdehnen lassen. Schadensreklamationen hat der Besteller unverzüglich beim zuständigen Havriekommissar vorzubringen; die erforderlichen Schadensunterlagen sind uns einzusenden. Der Besteller ist darüber hinaus verpflicht, alles zur Regulierung des Schadens Erforderliche zu veranlassen.

3.5. Mängelgewährleistung

3.5.1 Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser uns die jeweiligen Mängel, nachdem sie festgestellt wurden, unverzüglich und schriftlich angezeigt hat.

3.5.2 Für gebrauchte oder verbrauchte Lieferware leisten wir keine Gewähr.

3.5.3 für ganz unerhebliche Mängel leisten wir keine Gewähr. Unerheblich ist ein Mangel. Wenn er den Wert der gekauften Ware nicht mehr als € 200 mindert bzw. wenn die Beseitigung des mangels höhere Kosten verursacht, als der Mangel den Wert der gekauften Ware mindert.

3.5.4 Soweit ein von uns zu vertretender Mangel fabrikneuer Lieferware vorliegt, sind wir zur Nacherfüllung berechtigt, die wir nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache bewirken können. Die Kosten für den Austausch mangelhafter Lieferware und/ oder ihre Einsendung trägt der Besteller. Die Lieferung nachgebesserter oder zum Ersatz bestimmter Teile erfolgt bei Lieferungen mit einem Bestimmungsort innerhalb der Bundesrepublik Österreich frachtfrei, bei Lieferungen mit einer Lieferanschrift außerhalb der Bundesrepublik Österreich nach unserer Wahl frachtfrei Bestimmungsort österreichische Grenze gemäß den Incoterms in ihrer bei Lieferung jeweils geltenden Fassung; Ziff. 4 gilt entsprechend.

3.5.5 Wir sind - neben den gesetzlichen Verweigerungsgründen - zur Verweigerung der Nacherfüllung auch dann und so lange berechtigt, wie uns der Besteller nicht auf unsere Aufforderung hin die beanstandete Lieferware oder ein Muster zugesandt hat; ein Rücktrittsrecht oder Minderungsrecht steht dem Besteller wegen einer solchen Verweigerung nicht zu. Wir sind nicht zur Nacherfüllung verpflichtet, wenn ohne unsere Zustimmung Eingriffe oder Änderungen an der Lieferware vorgenommen würden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht durch diese Eingriffe oder Änderungen verursacht wurde.

3.5.6 sind wir zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.

3.5.7 Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht an der Lieferware selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.

3.5.8 Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns selbst oder unseren Erfüllungsgehilfen beruht. Sie gilt ferner nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von uns selbst oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Sie gilt auch nicht, sofern wir fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzen.

3.5.9 Soweit im folgenden nichts Abweichendes bestimmt ist, beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen eines Sachmangels 12 Monate, gerechnet ab dem Datum des Eintreffens der Lieferware beim Anwender. Längstens beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen eines Sachmangels jedoch 18 Monate, gerechnet ab Ablieferung.

3.5.10 Der Lauf de Verjährungsfrist für Ansprüche wegen eines Sachmangels beginnt infolge Nacherfüllung nicht erneut, vielmehr läuft die durch die ursprüngliche Lieferung in Gang gesetzte Frist ohne Unterbrechung weiter.

3.5.11 Ansprüche wegen eines Sachmangels können nicht wegen der natürlichen Abnutzung, ferner nicht wegen Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Handhabung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, unsachgemäßer Lagerung, mangelhafter Bauarbeiten, Mängeln der Luft-/Wasserversorgung und solcher Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Für seitens des Bestellers oder Dritter unsachgemäß vorgenommene Änderungen und Instandsetzungsarbeiten und die daraus entstehenden Folgen haften wir nicht.

3.5.12 Der Besteller hat die ihm obliegenden Vertragsverpflichtungen, insbesondere die vereinbarten Zahlungsbedingungen, auch dann einzuhalten, wenn er eine Mängelrüge geltend macht. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen jedoch Zahlungen des Bestellers in einem Umfang zurückgehalten werden, der in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln steht, soweit ein Anspruch wegen eines Mangels der Lieferware rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt ist oder über dessen Berechtigung kein vernünftiger Zweifel bestehen kann.

3.6. Unmöglichkeit, Vertragsanpassung

3.6.1 Wird uns die uns obliegende Lieferung unmöglich, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der folgenden Maßgabe: Ist die Unmöglichkeit auf unser Verschulden zurückzuführen, so ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 5 v. H. des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, welcher wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Schadensersatzansprüche des Bestellers, die über die genannte Grenze in Höhe von 5 v. H. hinausgehen, sind ausgeschlossen; dies gilt jedoch nicht, soweit die Unmöglichkeit von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

3.6.2 Sofern unvorhergesehene Ereignisse im Sinne von Ziff. 3.4 die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken, wird der Vertrag angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht zumutbar ist, steht dem Besteller und uns das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.

3.7. Gesamthaftung

3.7.1 Im Falle einer vorvertraglichen, vertraglichen oder außervertraglichen Pflichtverletzung, auch bei einer mangelhaften Lieferung, haften wir auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz - vorbehaltlich weiterer vertraglicher oder gesetzlicher Haftungsvoraussetzungen - nur im Falle des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit sowie im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes insgesamt gefährdet (wesentliche Vertragspflichten). Jedoch ist unsere Haftung, ausgenommen den Fall des Vorsatzes auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt.

3.7.2 Für Verzögerungsschäden haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nur in einer Höhe bis zu 5 % des vereinbarten Kaufpreises.

3.7.3 Außerhalb der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In jedem Fall ist sie auf die Höhe des Kaufpreises beschränkt Ziffer 7.2 bleibt hierbei unberührt.

3.7.4 Die in Ziffer 7.1 bis 7.2 enthaltenen Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Käufers sowie im Falle der zwingenden Produkthaftung.

3.7.5 Sämtliche Schadensersatzansprüche gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens in einem Jahr seit Ablieferung der Sache an den Besteller; im Falle einer deliktischen Haftung innerhalb eines Jahres ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den im Anspruch begründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen. Diese Regelung gilt nicht im Falle einer Haftung für Vorsatz und in den in Ziffer 7.4 genannten Fällen. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Etwaige kürzere gesetzliche Verjährungsfristen haben Vorrang.

3.8. Außenwirtschaftsrecht

Die Lieferware ist nur zum Verbleib im vereinbarten Bestimmungsland gemäß Angebot/Auftragsbestätigung/Kaufvertrag bestimmt. Bei einer eventuellen ausfuhr aus dem Bestimmungsland sind auch die Bestimmungen des deutschen Außenwirtschaftrechtes und, soweit in den Lieferwaren US-Komponenten enthalten sind, die einschlägigen Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika zu beachten.

3.9. Eigentumsvorbehalt

Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Jegliche Eingriffe Dritter in unser Eigentum sind uns unverzüglich zu melden. Für den Fall der Weiterveräußerung vor vollständiger Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises tritt der Besteller uns hiermit seine künftige Forderung aus der Weiterveräußerung gegen seinen Kunden mit allen sicherheitsrechten Sicherheitshalber ab, ohne dass es hierzu später noch gesonderter Erklärungen bedarf.

3.10. Gerichtsstand, Anwendbares Recht

3.10.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen uns und dem Besteller aus und im Zusammenhang mit den Lieferverträgen und deren Zustandekommen ist der Geschäftssitz von artevinum – Tobias Flaitz in Salzburg, Österreich. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

3.10.2 Die Beziehungen zwischen uns und dem Besteller unterliegen einzig dem Recht der Bundesrepublik Österreich, jedoch unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Übereinkommens über die Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 und vergleichbarer internationaler Regelungen
 

die agb (allgemeine geschäftsbedingungen) sind in ständiger bearbeitung.
bei dringenden anfragen, bitten wir sie, uns zu kontaktieren. [siehe impressum]


 

 
 

impressum   |   ueber uns   |   datenschutz   |   agb    |   copyright  |  © 2005 webmaster@artevinum.com